- Errufen
Errufen, verb. irreg. act. (S. Rufen,) so rufen, daß man gehöret wird. Er ist mir zu weit, ich kann ihn nicht errufen. Endlich habe ich ihn errufen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Errufen, verb. irreg. act. (S. Rufen,) so rufen, daß man gehöret wird. Er ist mir zu weit, ich kann ihn nicht errufen. Endlich habe ich ihn errufen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
errufen — er|ru|fen <st. V.; hat (landsch.): durch Rufen erreichen: jmdn. nicht e. können … Universal-Lexikon
Er- (5) — 5. Êr , eine untrennbare Partikel, welche nur in der Zusammensetzung mit Zeitwörtern üblich ist, außer dem aber nicht mehr vorkommt. Sie ist von mannigfaltiger Bedeutung. 1. Bedeutet sie so viel als auf, eine Bewegung in die Höhe anzudeuten.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart