Erzbanneramt, das

Erzbanneramt, das

Das Êrzbanneramt, des -es, plur. inus. von 2 Erz 1, ein Erzamt, welches das herzogliche Haus Würtemberg bekleidet, welches aber seit langer Zeit nicht geübet worden. Als 1692 dem Hause Braunschweig-Lüneburg dieses Erzamt versprochen wurde, setzte sich Würtemberg dagegen. Daher der Erzbannerherr, des -en, plur. die -en, ein Erzbeamter, der dem Kaiser und Reiche bey feyerlichen Vorfällen das Reichsbannier vorträget. S. Bannerherr.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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