Eīdschoß, der

Eīdschoß, der

Der Eīdschóß, des -sses, plur. die -sse, an einigen Orten, eine Vermögensteuer, welche nach der eigenen eidlichen Angabe seines Vermögens entrichtet wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Eidschoß — Eidschoß, die nach der eidlich erhärteten Angabe über den Vermögensbestand bestimmte Vermögenssteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

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