- Eīnsprechen
Eīnsprếchen, verb. irreg. (S. Sprechen,) welches in doppelter Gestalt gebraucht wird. 1. Als ein Activum, durch Worte in eines andern Gemüthe hervor bringen, gleichsam hinein sprechen; doch nur mit den Hauptwörtern Herz, Muth und Trost. Jemanden ein Herz einsprechen, ihn durch Zureden herzhaft zu machen suchen. Ich sprach ihm Trost ein, tröstete ihn. Suche ihr Muth einzusprechen, Weiße. Sie wollen mir stets einen Muth einsprechen, Gell. II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1. Widersprechen, mit der dritten Endung der Person, im Oberdeutschen, jemanden einsprechen; besonders, gerichtlich widersprechen, wofür doch im Hochdeutschen Einspruch thun üblicher ist. In einigen Gegenden kommt auch das Hauptwort der Einsprecher vor, von demjenigen, welcher Einspruch thut. 2. Bey jemanden einsprechen, ihn auf kurze Zeit besuchen. Sprechen sie doch einmahl bey mir ein.
Von allen Schäfern, die ich kenne,
Spricht wohl Damöt am meisten ein,
Bernh.
Anm. Es scheinet, daß Opitz dieses Zeitwort für versprechen gebraucht habe:
Drum sprachen sie ihm auch mit wahren Worten ein,
Als Gottes treuem Knecht, ihm künftig treu zu seyn.
Welcher Gebrauch doch im Hochdeutschen ganz fremd ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.