- Fürbiether, der
* Der Fürbiether, des -s, plur. ut nom. sing. eine im Oberdeutschen übliche Benennung des vornehmsten Gerichtsdieners, der die Parteyen vor Gericht biethet oder ladet; der Gerichtsfrohn. Ein Hochdeutscher müßte Vorbiether sagen. Eben daselbst ist auch fürbiethen für laden, citiren, und das Fürboth oder die Fürbiethung für Citation üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.