Fürstenrecht — Fürstenrecht, Privatfürstenrecht, Sonderrecht der hochadeligen (landesherrlichen und standesherrlichen) Häuser im Vermögens , Familien und Erbrecht. Geregelt wurde es durch Standesgewohnheitsrecht (gemeines deutsches Fürstenrecht) und durch… … Universal-Lexikon
Fürstenrecht — Fürstenrecht, 1) ehedem das Recht des Kaisers, in Sachen deutscher Fürsten, in Leib, Ehre u. Lehn Richter zu sein. Ob u. wie er hierbei ein Todesurtheil fällen u. wie executiren dürfe, ist unter den Publicisten streitig. Der Kaiser richtete durch … Pierer's Universal-Lexikon
Fürstenrecht — Fürstenrecht, die Rechtsformen, nach welchen die Rechtsverhältnisse fürstlicher Familien zu beurtheilen sind; im altdeutschen Rechte das Gericht über Fürsten, von dem Kaiser (rechtlich nur unter Mitwirkung der anderen Fürsten), später von dem… … Herders Conversations-Lexikon
Oberrecht, das — Das Oberrêcht, des es, plur. inus. 1) Das höchste und oberste Recht über eine Sache, so wohl die höchste Herrschaft, als auch das oberste Eigenthum; in welcher Bedeutung es doch selten vorkommt. 2) In Schlesien wurde ehedem auch das Fürstenrecht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schlesien [2] — Schlesien (Gesch.). I. Älteste Geschichte. S. wurde Anfangs von Germanen bewohnt, namentlich von Marsignern, Buriern, Lygiern; nach deren Wegzug in der Völkerwanderung drängten sich Slawen ein; als erste werden die Chrobaten genannt, dann im 6.… … Pierer's Universal-Lexikon
Hessen-Kassel [2] — Hessen Kassel (Gesch.) I. Die ältere Hessen Kasselsche Linie 1458–1509 f. unter Hessen III. B). II. Hessen Kassel seit der dauernden Theilung bis zur Wiederherstellung des Kurfürstenthums Hessen, 1567–1813. In der Theilung nach dem Tode des… … Pierer's Universal-Lexikon
Staatsrecht — (Jus publicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche den Staat als solchen, seinen Organismus u. seine Verhältnisse nach innen u. außen zum Gegenstand haben. Insofern das S. hiernach es nur mit Rechtsnormen zu thun hat, unterscheidet… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesetz — Gesetz, 1) jede Vorschrift od. Regel, welcher geschaffene Wesen unterworfen sind, daher Naturgesetz die Nothwendigkeit, welche sich in den sich gleichbleibenden Erscheinungen der Naturwelt kund gibt; Denkgesetz die Regel, nach welcher sich das… … Pierer's Universal-Lexikon
Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne … Pierer's Universal-Lexikon
Pairs — (engl. Peers [spr. Piers], lat. Pares sc. curiae s. regni, d.i. Gleiche), die dem Monarchen am nächsten stehenden, mit ihm u. unter sich ebenbürtigen Adeligen der höchsten Rangklasse. Die Würde der P. (Pairie) entstammt dem Lehnwesen. Nach altem… … Pierer's Universal-Lexikon