Fällig

Fällig

Fällig, adj. et adv. was im Begriffe ist zu fallen, doch nur in figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, von Geldsummen, Abgaben u.s.f. deren bestimmte Zahlungszeit vorhanden ist, zahlbar. Das Geld ist noch nicht fällig. Fällige Zinsen. Ein fälliger Wechsel. Wofür auch gefällig üblich ist. In den zusammen gesetzten baufällig, fußfällig, sachfällig, straffällig, gefällig, mißfällig u.s.f. hat dieses Wort mehrere Bedeutungen des Zeitwortes fallen aufbehalten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • fällig — fällig …   Deutsch Wörterbuch

  • fällig — Adj std. (10. Jh.), mhd. vellec, vellic, ahd. fellīg Stammwort. Eigentlich zum Fallen kommend , in dieser Bedeutung noch in baufällig, fußfällig u.ä. Da fallen auch vom Nachwuchs der Tiere und vom Ertrag von Bäumen und Pflanzen gebraucht wird,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • fällig — Adj. (Mittelstufe) zu einem bestimmten Termin zu zahlen Synonym: zahlbar Beispiel: Der Beitrag ist bis zum Monatsende fällig. Kollokation: die fällige Steuer berechnen …   Extremes Deutsch

  • fällig — Die Rechnung ist Ende des Monats fällig …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • fällig — fäl|lig [ fɛlɪç] <Adj.>: a) (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu zahlen: der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig. Syn.: ↑ zahlbar. b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung… …   Universal-Lexikon

  • fällig — fạ̈l·lig Adj; nicht adv; 1 Admin geschr; zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen: Die Miete ist am Ersten jeden Monats fällig; Er hat endlich die längst fällige Rechnung bezahlt 2 so, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig ist oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • fällig — a) zahlbar, zu leisten/zahlen; (geh.): zu begleichen, zu entrichten. b) erforderlich, geboten, nötig, notwendig, unerlässlich, unumgänglich, unvermeidlich, vonnöten. * * * fällig:1.〈aneinembestimmtenZeitpunktgeschehensollend〉anderZeit·zuerwarten♦u… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • fällig — fallen: Das altgerm. Verb mhd. vallen, ahd. fallan, niederl. vallen, engl. to fall, schwed. falla ist verwandt mit armen. p ul »Einsturz« und der balt. Sippe von lit. pùlti »fallen«. – Wichtige Präfixbildungen und Zusammensetzungen mit »fallen«… …   Das Herkunftswörterbuch

  • fällig — fạ̈l|lig ; ein D✓fällig gewordener oder fälliggewordener Wechsel …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fällig werden — Fällig werden, 1) für besiegt in der Sache erklärt od. zu Bezahlung der Kosten, auch zu einer Strafe verurtheilt sein; 2) das Eintreten des Zeitpunktes, an welchem die Gegenleistung für eine früher empfangene Leistung zu realisiren ist od. an… …   Pierer's Universal-Lexikon

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