- Fahrlehen, das
Das Fahrlêhen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lebensrechte, eine Art Lehen, auf welchem Fahrzinse haften. Siehe dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Fahrlêhen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lebensrechte, eine Art Lehen, auf welchem Fahrzinse haften. Siehe dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon