Fahrlehen, das

Fahrlehen, das

Das Fahrlêhen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lebensrechte, eine Art Lehen, auf welchem Fahrzinse haften. Siehe dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”