- Fallfertig
Fallfêrtig, adj. et adv. im Begriffe zu fallen; ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, welches aber auch im Hochdeutschen eingeführet zu werden verdienet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Fallfêrtig, adj. et adv. im Begriffe zu fallen; ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, welches aber auch im Hochdeutschen eingeführet zu werden verdienet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.