- Fallgeld, das
Das Fallgêld, des -es, plur. von mehrern Geldsummen die -er, an einigen Orten das Lehngeld, weil es entrichtet wird, wenn ein Lehen zu Falle kömmt, d.i. dem Lehensherren anheim fallen sollte.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.