- Faseln (3)
3. Faseln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsw. haben. 1) In der vertraulichen Sprechart, flatterhaft, tändelhaft, leichtsinnig denken und handeln, Mutterkeit ohne Verstand äußern. Ein vergoldeter Narr, welcher die Treppe herauf gefaselt kommt, Raben. Mit der Pritsche in der Hand von einem Einfalle zum andern faseln, Michäl. Und sie faseln bey einer fremden Person herum, Weiße. Ohne Zweifel von dem noch im Schwedischen üblichen fus, geschwinde, fysa, eilen, fösa, bewegen. 2) Wahnwitzig reden, besonders von Kranken in der Hitze des Fiebers, fantasiren. Der Kranke faselt. In weiterer Bedeutung auch von einer jeden Vorbringung aberwitziger Dinge; im Oberd. fasen, fusen, fausen, sanzen, im Nieders. basen, von welchem das Hochd. faseln das Iterativum zu seyn scheinet. Frisch leitet es sehr gezwungen von Fastnacht ab, wofür man im gemeinen Leben auch Fasenacht sage. Im Nieders. ist abasig und awiesig albern, verbast bestürzt, erstaunt. Da basen im Liefländ. auch herum laufen, herum schwärmen bedeutet, so scheinet es gleichfalls zu dem vorigen fus, geschwinde, zu gehören. Fiseln und fusseln bedeuten im Nieders. oft mit den Fingern berühren, gelinde kratzen. Übrigens ist von dem Faseln in hitzigen Krankheiten im Niedersächs. auch mimern, primen, reven, abreden u.s.f. üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.