- Feder (2), die
2. Die Fêder, plur. die -n, ein allem Ansehen nach von dem vorigen verschiedenes Wort, welches sich nur noch in einigen Lebensarten erhalten hat. 1) Der starke Spieß mit einem Knebel, auf welchen man die wilden Schweine anlaufen lässet, der Knebelspieß, oder das Fangeisen, ist den Jägern auch unter dem Nahmen der Schweinsfeder, oder nur schlechthin der Feder bekannt. S. Federfechter 1. 2) Verschiedene Arten von Keilen führen im gemeinen Leben sehr häufig den Nahmen der Federn. Dergleichen sind die eisernen Keile im Bergbaue, mit welchen die Wände zersetzet werden, besonders diejenigen, welche man neben einander setzet und in deren Mitte noch einen dritten Keil hinein treibet, welche auch Federstücke heißen, dagegen der dritte und mittlere Keil den Nahmen des Bolzens führet. Ähnliche Arten von Keilen sind die hölzernen unten zugespitzten Pflöcke in den Pochwerken, welche die Pochsäulen, Pochladen und Riegel zusammen halten, die ausgezimmerten Bäume in den Fluthern zwischen den Spundstücken, sie weiter zu machen, die dünnen Leistchen der Tischler, welche in eine Nuth geschlagen werden u.s.f. 3) Auf dem Lande werden die Breter, welche zu beyden Seiten eines Strohdaches von den Giebeln herunter gehen, die Dachschächte darein zu befestigen und den Wind aufzufangen, daß er das Strohdach nicht beschädige, Federn oder Windfedern genannt.
Anm. Die Figur würde sehr hart werden, wenn man zwischen diesen und den vorigen Federn eine Ähnlichkeit finden wollte. Es ist daher glaublicher, daß das Wort in diesen Fällen auf eine ähnliche Art, wie in dem vorigen, vermittelst der Endsylbe -er von dem alten Zeitworte fahen gebildet worden, wofür jetzt fangen und fassen üblicher ist, zumahl da dieses Zeitwort in ähnlichem Verstande gebraucht wird. Ein Thier mit der Schweinsfeder tödten, heißt bey den Jägern wirklich es fangen oder abfangen. Der Bergmann nennet das Hemmen und Überwältigen eines Körpers in vielen Fällen gleichfalls fangen, und von der Windfeder ist es ausgemacht, daß sie nicht nur den Wind auffänget, sondern auch die Dachscheite fänget, d.i. befestiget.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.