- Fehde (1), die
1. Die Fêhde, plur. die -n, thätige Feindseligkeiten, besonders unter Privatpersonen, am häufigsten zu den Zeiten des Faustrechtes, und in weiterer Bedeutung, Haß, Streit. Alle Fehde hat nun ein Ende, in dem Liede: Allein Gott in der Höh sey Ehr. Ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches nur noch zuweilen in der komischen Schreibart gebraucht wird. Die ganze Fehde ward geschlichtet, Haged.
Anm. Dieses Wort lautet im Niedersächsischen, wo es gleichfalls veraltet ist, Veide, im Dän. Fejde, im Holl. Veede, Veide, Veete, im Angels. Faehth, im Engl. Feud, im Isländ. Faed, im Schwed. Fegd, in einigen Oberdeutschen Mundarten gleichfalls Fecht, im mittlern Lat. und unter andern schon in den Longobardischen Gesetzen Faida, Feida. Es ist das Abstractum von dem alten Zeitworte fi, fian, hassen, ohne daß man erst nöthig hätte, mit Ihre das Wort Haß, Nieders. und Nord. Hat, oder mit Schiltern Eid daran zu setzen. S. Feind, Fechten. Fehden, Krieg führen, fehdlich, feindlich, Fehder, der angreifende Theil, sind gleichfalls veraltet. S. auch Befehden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.