- Felddienstbarkeit, die
Die Fêlddienstbarkeit, plur. die -en, die Dienstbarkeit, welche auf den Feldern eines Gutes haftet, oder dasjenige, was die Grundstücke eines Gutes einem andern zu leisten, oder von demselben zu leiden verbunden sind; z.B. das Recht der Trift, der Wasserleitung, des Fahrweges u.s.f. über eines andern Felder.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.