Fensterrecht, das

Fensterrecht, das

Das Fênsterrêcht, des -es, plur. die -e, die Vorrechte, welche den Fenstern in den Rechten zugestanden sind; daß man einem andern nicht das Licht verbauen darf u.s.f.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fensterrecht — (Lichtrecht), Inbegriff der nachbarrechtlichen Vorschriften, die bei der Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen zu beobachten sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat keine besondern Bestimmungen hierüber erlassen, es gelten vielmehr die allgemeinen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fensterrecht — (Rechtsw.), 1) im Allgemeinen die Rechtsgrundsätze über Anlegung von Fenstern, bes. nach den Räumen der Nachbargrundstücke hin; 2) Bezeichnung für die dem einen Grundstücksbesitzer gegen den Besitzer des anliegenden, andern Grundstückszuständigen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fensterrecht — Fensterrecht, je nach der Landessitte bald das Recht, daß der Nachbar an s. Mauer kein Fenster ausbreche, welches in den Hof des Berechtigten sähe; bald im Gegentheil das Recht, ein Fenster in eigener, zuweilen auch in fremder Mauer zu haben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Großer Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, Dezember 2008 …   Deutsch Wikipedia

  • Großer und Kleiner Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, März 2011 …   Deutsch Wikipedia

  • Kleiner Engel — Großer Engel, vom Römerberg aus gesehen, im Hintergrund der Turm des Doms, Dezember 2008 …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Friedensreich Hundertwasser — Hundertwasser (links) 1965 in Hannover Hu …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Nachbarrecht, Vorschriften, denen das Eigentum an Grundstücken im privatwirtschaftlichen Interesse des Nachbarn unterworfen ist. Es enthält insonderheit Bestimmungen über den Überbau, die Zufuhr, Abmarkungspflicht, Grenzanlagen, Grenzbaum,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Servitut — (servitus, Dienstbarkeit), Beschränkung der Freiheit des Eigenthums in solcher Weise, daß eine Sache zu Gunsten eines Dritten (Person oder Grundstück) verpflichtet ist, etwas zu unterlassen (negative S.) od. zu dulden (affirmative S.). Die S. ist …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”