Feuerherr, der

Feuerherr, der

Der Feuerhèrr, des -en, plur. die -en. 1) An einigen Orten, obrigkeitliche Personen, welche bey der Löschung einer Feuersbrunst die Aufsicht führen; Brandherren. 2) Im Deutschen Reiche war der Erbfeuerherr ehedem ein Erbbeamter des Kaisers und des Reiches, welcher an dem jedesmahligen kaiserlichen Hoflager die Aufsicht über das Feuer und das Licht hatte. Die Herren von Plesse haben dieses Amt zuletzt verwaltet. Ihr Amt wurde das Erbfeueramt oder Erbfeuereisenamt genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbfeuerherr, der — Der Erbfeuerhêrr, des en, plur. die en, ehemahlige Erbbeamte des Reiches, deren Amt auch das Feuereisenamt hieß. Sie hatten an dem kaiserlichen Hoflager auf Feuer und Licht zu sehen. Noch zu Carls V Zeiten wurde dieses Amt von einem Herren von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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