- Flügelsgericht, das
Das Flügelsgericht, des -es, plur. die -e, zu Cöln, die Benennung verschiedener kleinen Gerichte, welche ihre Gerichtsbarkeit in gewissen Districten theils in der Stadt, theils außer derselben ausüben. Diese Gerichte heißen, der Eichelstein, Weiherstraß, Gerconis, Severini, und das Hachtgericht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.