Floßrecht, das

Floßrecht, das

Das Flōßrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, Holz auf gewissen Wassern zu verflößen, die Floßgerechtigkeit; ohne Plural. 2) Die Vorrechte, welche eine Flöße und das verflößte Holz genießen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Flöße — Flöße, 1) Anstalt, wodurch Holz (Floßholz) aus einer holzreichen Gegend auf fließendem Wasser in eine holzarme Gegend gebracht wird; meist Landesanstalt. Das Hinabtreiben desselben auf einem Flusse heißt Flößen (Abflößen, Abfluthen. Ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsservituten — (Staatsdienstbarkeiten), Beschränkungen, welche sich ein Staat in Betreff des ihm zugehörigen Gebietes in der freien Ausübung seiner Hoheitsrechte gefallen zu lassen hat. Dergleichen Beschränkungen können schon in der natürlichen Beschaffenheit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Floßgerechtigkeit, die — Die Flōßgerêchtigkeit, plur. inus. die Gerechtigkeit, d.i. das Recht, das Holz von einem Orte zum andern zu flößen; das Floßrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ratis — (lat.), Floß; daher Ratium jus (Floßrecht Jus ratiae), das Recht, auf Flüssen u. Strömen mit Flößen zu fahren. Ratīti numi, altrömische Münzen, auf welchen ein Floß (Ratis) geprägt war, gewöhnlich 1/3 od. 1/4 As …   Pierer's Universal-Lexikon

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