- Fröhnen
Fröhnen, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, Frohnen oder Frohndienste leisten. Zu Hofe fröhnen. So gehet nun hin und fröhnet, 2 Mos. 5, 18. Einem fröhnen, auch in weiterer Bedeutung, ihm umsonst dienen, im verächtlichen Verstande. In Baiern ist statt dieses Zeitwortes scharwerken, in Österreich robathen, in Niedersachsen aber dienen, zu Hofe dienen, üblich. In weiterer Bedeutung ist es auf dem Lande oft so viel, als Handdienste verrichten.
II. * Als ein Activum, in welcher Gestalt es doch nur im Oberdeutschen vorkommt, Arrest auf etwas legen, Execution auf etwas verlangen und thun. Ein Zinsgut fröhnen, um die Execution anhalten; ingleichen die Execution in demselben thun. Uf suuelchen gut der Rihter sin geuuett nit vindet, daz ez so klain ist, so sol der fronbot ain crütz uff daz tor stecken oder vf daz huse und sol ez damit froenen, Schwabensp. Kap. 201. Daher heißt in Elsaß die Execution noch jetzt die Frönde, und Concursus creditorum die öffentliche Fröhnung.
Anm. Zuweilen lautet dieses Wort frohnen, am häufigsten aber doch fröhnen; woraus zugleich erhellet, daß es von dem Hauptworte Frohne, nicht aber dieses von dem Zeitworte abstammet. Ehedem bedeutete frohnen auch befördern, erheben. Er ward zu Kaiser gevronit und kaiserlich gecrönit, Jeroschin.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.