- Accordiren
Accordiren, verb. regul. Es ist:
I. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, und bedeutet alsdann, 1) eigentlich, zusammen klingen, von Tönen und musikalischen Instrumenten. Diese Töne, diese Instrumente accordiren nicht mit einander. 2) Figürlich. (a) † Überein stimmen, sich schicken. Seine Worte accordiren nicht mit seinen Handlungen, besser, stimmen nicht damit überein. (b) Unterhandeln, besonders im Kriege, wegen der Übergabe eines Ortes unterhandeln. Die Besatzung verlangte zu accordiren. Ingleichen, von einem bösen Schuldner, wenn derselbe mit seinen Gläubigern handelt, daß sie für ihre ganze Forderung etwas nehmen sollen. Er hat accordirt. Er verlangt zu accordiren. † Ferner im gemeinen Leben, wegen einer Sache unterhandeln, und wirklich einig werden. Wegen einer Arbeit, wegen einer Lieferung von Waaren mit jemanden accordiren.
II. Ein Activum. 1) Eigentlich, zusammen klingend machen, in der Musik. Töne, Instrumente accordiren. 2) Figürlich. (a) Überein stimmend machen, so wohl bey den Kaufleuten, wo, die Rechnungen accordiren, so viel bedeutet als sie gegen einander halten, ob sie zusammen treffen; als auch bey den Mahlern, die Farben accordiren, sie verschmelzen, damit das Harte vermieden werde. Ein Gemählde accordiren, die Übereinstimmung der Farbe hinein bringen. (b) † Bewilligen, doch nur im gemeinen Leben. Ich habe es ihm noch nicht accordiert, zugestanden.
Anm. Man könnte dieses aus dem Französischen und mit demselben aus dem barbarisch Lateinischen accordare erborgte Zeitwort gar füglich entbehren. Wenigstens sollte man es aus dem gesellschaftlichen Leben völlig verbannen, weil nicht die geringste Nothwendigkeit vorhanden ist, es beyzubehalten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.