Friedenpfennig, der

Friedenpfennig, der

Der Friedenpfênnig, des -es, plur. die -e. 1) An einigen Orten eine Benennung des Weinkaufes, weil dadurch der Friede, oder ruhige Besitz eines Eigenthumes gleichsam erkauft wird; daher derselbe auch Friedeschilling, ingleichen Friedewein heißt. S. Weinkauf. 2) An andern Orten, z.B. bey den Friesen, ein jährliches Geld, womit sie sich öffentliche Sicherheit und sicheres Geleit von der Obrigkeit erkaufen, und welches an andern Orten, z.B. in der Grafschaft Öttingen, Friedeschatz genannt wurde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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