Gültbauer, der

Gültbauer, der

Der Gültbauer, des -s, plur. die -n, auch nur in einigen Gegenden, besonders in Franken und Schwaben, ein Zinsbauer, der von seinem Gute zu einem Zinse verpflichtet ist; in Nieders. ein Meier.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Zinsbauer — Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist. Adelung[1] definiert den Zinsbauern als einen Bauern, welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten …   Deutsch Wikipedia

  • Gült (Abgabe) — Die Gülte (plur. die n), bezeichnet ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken.[1] Die Gülte war in engerer Bedeutung des Wortes ein Pachtzins (siehe Pacht), welcher ein Besitzer dem Grundherren für den Nießbrauch des ihm… …   Deutsch Wikipedia

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