Ackersteuer, die

Ackersteuer, die

Die Ackersteuer, plur. die -n, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von den Äckern entrichtet wird; der Hufenschoß, die Hufensteuer, so fern sie nach den Hufen gegeben wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Awăris — (türk., d.i. außerordentliche Auflage), 1) die über die Zehnten jedem Dorfe zugeschriebene Grundsteuer, welche dem Register der Ackersteuer angehängt werden; 2) eine Abgabe von 25 Piastern, womit sich die, welche nicht Soldaten werden wollen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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