Gefahrzins, der

Gefahrzins, der

Der Gefahrzins, des -es, plur. die -e, ein Zins, der, wenn er nicht zur bestimmten Zeit abgetragen wird, den Verlust des Zinsgutes nach sich ziehet. S. Fahrzins 1.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Fahrzins, der — Der Fahrzins, des es, plur. die e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

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