- Gefahrzins, der
Der Gefahrzins, des -es, plur. die -e, ein Zins, der, wenn er nicht zur bestimmten Zeit abgetragen wird, den Verlust des Zinsgutes nach sich ziehet. S. Fahrzins 1.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Gefahrzins, des -es, plur. die -e, ein Zins, der, wenn er nicht zur bestimmten Zeit abgetragen wird, den Verlust des Zinsgutes nach sich ziehet. S. Fahrzins 1.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Fahrzins, der — Der Fahrzins, des es, plur. die e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon