Fahrzins, der

Fahrzins, der

Der Fahrzins, des -es, plur. die -e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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