- Gegenbescheinigung, die
Die Gêgenbescheinigung, plur. die -en. 1) S. Gegenbekenntniß. 2) In den Rechten, die Bescheinigung der einen Partey, welche der Bescheinigung der andern entgegen gesetzet ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gêgenbescheinigung, plur. die -en. 1) S. Gegenbekenntniß. 2) In den Rechten, die Bescheinigung der einen Partey, welche der Bescheinigung der andern entgegen gesetzet ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Revers, der — Der Revers, des es, plur. die e. 1) Aus dem Französ. Revers, die Rückseite einer Münze, die dem Brustbilde entgegen gesetzte Seite; die Rückseite, Gegenseite, und bey einigen, aber sehr unschicklich, die Kehrseite. 2) Aus dem Lat. Reversales,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gegenbekenntniß, das — Das Gêgenbekenntniß, des sses, plur. die sse, ein Bekenntniß, welches gegen, d.i. zur Entschädigung oder Sicherheit gewisser Gerechtsame ertheilet wird; die Gegenbescheinigung, Reversales … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gegenschein, der — Der Gêgenschein, des es, plur. die e. 1) Wie Gegenbescheinigung 1, oder Gegenbekenntniß, S. dasselbe. 2) Zuweilen für Wiederschein. Der Gegenschein des Feuers, repercussio. 3) In der Astrologie, der Stand eines Planeten gegen den andern im… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart