Gegenbescheinigung, die

Gegenbescheinigung, die

Die Gêgenbescheinigung, plur. die -en. 1) S. Gegenbekenntniß. 2) In den Rechten, die Bescheinigung der einen Partey, welche der Bescheinigung der andern entgegen gesetzet ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gegenbekenntniß, das — Das Gêgenbekenntniß, des sses, plur. die sse, ein Bekenntniß, welches gegen, d.i. zur Entschädigung oder Sicherheit gewisser Gerechtsame ertheilet wird; die Gegenbescheinigung, Reversales …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gegenschein, der — Der Gêgenschein, des es, plur. die e. 1) Wie Gegenbescheinigung 1, oder Gegenbekenntniß, S. dasselbe. 2) Zuweilen für Wiederschein. Der Gegenschein des Feuers, repercussio. 3) In der Astrologie, der Stand eines Planeten gegen den andern im… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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