- Gegenbuch, das
Das Ggenbūch, des -es, plur. die -bǖcher, das Buch des Gegenschreibers, S. dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Ggenbūch, des -es, plur. die -bǖcher, das Buch des Gegenschreibers, S. dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gegenbuch — (Gegenregister), ein zur Kontrolle dienendes Buch, z. B. das Kontogegenbuch im Scheckverkehr, dann das Buch, in das der Kontrolleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt. – Im Bergwesen ist G. ursprünglich ein… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bergbuch — Zechenbuch der Grube Blücher Napoleon im Bensberger Erzrevier von 1855 Das Bergbuch, auch Bergamtsbuch genannt, ist ein Buch, das beim Bergamt geführt wird und in das alle Rechtsgeschäfte des Bergamts eingetragen wurden.[1] In das Buch werden… … Deutsch Wikipedia
Contrabuch — (Gegenbuch), das Buch, in welches der Controleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt … Pierer's Universal-Lexikon
Gegenschreiber — Der Gegenschreiber war im Mittelalter ein Bergbeamter, der als Kontrolleur das Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in welchem die Abgaben und Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden.[1] Gegenschreiber gab es im… … Deutsch Wikipedia
Bergmannssprache — Bergleute im Gespräch Die Bergmannssprache ist eine berufsgruppenspezifische Fachsprache (Soziolekt) im Bergbau. Sie zeichnet sich durch Schaffung und Entwicklung eigenständiger oder abgewandelter Termi … Deutsch Wikipedia
Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Bergwerksverfassung — (Rechtsw.), die Einrichtung der für das Bergwesen eingesetzten Behörden, sowie der bei den einzelnen Bergwerken selbst vorkommenden genossenschaftlichen Verbindungen. a) Die Aufsicht u. Leitung des Bergbaues ist gewöhnlich in erster Instanz einem … Pierer's Universal-Lexikon
Lehenschein (Bergbau) — Ein Lehenschein, auch Lehnschein genannt, war im frühen Bergbau eine Bescheinigung die der Bergmeister nach Belehnung einer gemuteten Lagerstätte erstellte. Dieser Lehenschein wurde anschließend an den Gegenschreiber geschickt und von diesem… … Deutsch Wikipedia
Zehntner — Der Zehntner (auch Zehentner, Zehendner oder Zehentherr; lat. exactor canonis metallici)[1][2] war in den Bergbauregionen und Bergbaustädten der Finanzbeamte des Landesherrn. Seine Aufgabe war es die Steuern, den landesherrlichen Zehnt, zu… … Deutsch Wikipedia
Zubuße — Mit Zubuße bezeichnet man Beiträge, die der Anteilseigner (Gewerke) einer Bergrechtlichen Gewerkschaft an diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten zu entrichten hat. Im Gegensatz zum Aktionär musste ein Gewerke auch für die Verbindlichkeiten der … Deutsch Wikipedia