- Gehören
Gehören, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, auch eigentlich das durch den müßigen Hauchlaut ge verlängerte Zeitwort hören, den Schall empfinden, ist, und im Oberdeutschen so wohl in diesem Verstande, als auch figürlich für gehorchen vorkommt. Sie gaffen mit aufgesperrtem Maul als wenn sie durch das Maul gehörten, Kaisersb. Daß es auch seine Handlungen nach eines andern Befehlen bestimmen bedeutet habe, ist im vorigen Artikel gezeiget worden. In beyden Fällen ist es im Hochdeutschen veraltet, wo es nur noch, nach einer fortgesetzten Figur der letzten Bedeutung, eines Eigenthum seyn, andeutet, gleichsam seinen Befehlen zu gehören oder zu gehorchen verbunden seyn.
1. Eigentlich, wo es so wohl von Personen als Sachen, mit der dritten Endung des Nennwortes gebraucht wird. Wem gehöret dieses Gut? Dieser Degen, dieses Buch, dieses Haus gehöret mir; nicht, wie in einigen Gegenden gewöhnlich ist, gehöret mein. Dieser Garten hat mir ehedem gehöret. S. Angehören und Zugehören.
2. Figürlich. 1) Eines Herrschaft, eines Befehlen, eines Urtheil unterworfen seyn, mit den Vorwörtern unter, in und vor. Als er vernahm, daß er unter Herodis Obrigkeit gehörte, Luc. 23, 7. Unter oder in ein Gericht, in das Amt gehören. Diese Sache gehöret vor einen andern Richter. Man nennet viele Dinge schön, die doch weder für (vor) die Sinne noch für (vor) die Einbildungskraft gehören, Sulz. 2) Ein Theil eines Ganzen seyn, mit dem Vorworte zu. Die zu ihrem Heer gehören, 4 Mos. 2, 9. Zu eines Geschlecht, Familie gehören. Zu einer Gesellschaft gehören. Der Mensch gehöret zu uns, zu unserer Gesellschaft. Der Schlüssel gehört zu meinem Schranke. Der Acker hat ehedem zu meinem Gute gehöret. S. Angehören. So auch, die Art einer Gattung seyn. Die Vergnügungen der Freundschaft gehören zu den süßesten moralischen Empfindungen. Diese zwey Dinge gehören zusammen. 3) Erfordert werden, besonders als eine Ursache zur Hervorbringung einer Wirkung; auch mit dem Vorworte zu. Denn zu rechter Lehre gehöret die Weisheit, Sir. 14, 10. Es gehöret viel Arbeit dazu, 2 Macc. 2, 27. Zur Haushaltung gehöret viel. Dazu gehöret ja gar keine Tugend, einer Person etwas zu gönnen, für welche das Blut in mir spricht, Gell. Gehört die Tugend nicht zur Freundschaft, so sind Straßenräuber – rühmliche Freunde, ebend. 4) Recht, Befugniß auf einen gewissen Platz, zu einer gewissen bestimmten Stelle haben, mit verschiedenen Vorwörtern. Diese Figur gehöret auf den Schrank. Das Geschirr gehöret in die Küche, jenes unter die Bank. Solche Speise gehöret für das Vieh. Ein solcher Vortrag gehört auf die Kanzel. Das gehöret nicht zur Sache, nicht hierher. Diese Frage gehöret in die Theologie. In England zu Hause gehören, daher gebürtig seyn. 5) Dem Rechte, der Billigkeit, dem Wohlstande gemäß seyn; als ein reciprokes Impersonale, und nur im gemeinen Leben, für, sich gebühren, geziemen. Es gehöret sich nicht, daß Kinder erwachsenen Personen widersprechen. Wie es sich gehört und gebührt. Das gehört sich, gebührt sich, nicht. Es gehört uns nicht, in die Geheimnisse der Vorsicht zu dringen. Es hätte euch gehöret, uns entgegen zu kommen. 6) Dem Rechte, der Billigkeit nach zukommen. Dem Narren gehöret die Ruthe, Sprichw. 10, 13. Dem Esel gehöret sein Futter, Sir. 33, 25. Den Vollkommnen gehöret starke Speise, Ebr. 5, 14. Die da sind von Israel, welchen gehört die Kindschaft, Röm. 9, 4. Auf Missethat gehört Strafe. Thue was dir gehöret. Dieser Titel, dieser Rang gehört uns nicht. Es gehöret Salz in die Suppe, Pfeffer an die Speise.
Anm. Noch Willeram gebraucht statt dieses Zeitwortes das einfache horen. Das Nieders. hören, Schwed. höra, Isländ. heyra und Angels. hyran, bedeutet so wohl hören, als auch gehören und sich geziemen. Wenn man dasjenige, was zu Anfange dieses Artikels gesagt worden, erwäget, und den figürlichen Bedeutungen, welche nur stufenweise von einander unterschieden sind, nachfolgt, so wird man wohl nicht in Versuchung gerathen, gehören, so fern es decere, convenire und pertinere bedeutet, mit Ihre von einem andern Stamme, und zwar von dem Isländ. hyr, zahm, sanft, (S. Geheuer,) abzuleiten; zumahl da auch im Schwed. lyda, welches zu unserm veralteten losen gehöret, hören so wohl audire, als auch pertinere bedeutet. S. Hören.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.