Geißelschaft, die

Geißelschaft, die

Die Geißelschaft, plur. inus. der Zustand, da jemand ein Geißel ist, von dem Hauptworte der Geißel; ein Wort, welches ehedem häufiger war als jetzt, wo man es überhaupt für eine jede Bürgschaft gebrauchte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Leibbürgschaft — (Vadium, Geißelschaft), diejenige im altdeutschen Recht vorkommende Bürgschaft, bei welcher sich der Bürge bis zur Leistung des Hauptschuldners in die persönliche Gewalt des Gläubigers begab (Leibbürge) vgl. Bürgschaft …   Pierer's Universal-Lexikon

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