- Gelübde, das
Das Gelübde, des -s, plur. ut nom. sing. von dem Zeitworte geloben, ein Versprechen vermittelst eines Handschlages, und in weiterer Bedeutung, ein jedes feyerliches Versprechen. In engerem und dem gewöhnlichsten Verstande, eine feyerliche Zusage, worin man sich gegen Gott zu etwas anheischig macht. Ein Gelübde thun. Vergebens werden sie für eure Rückkunft Gelübde thun. Das Gelübde der Keuschheit, des ehelosen Lebens, der Armuth u.s.f. in der Römischen Kirche. Ein Gelübde auf sich haben, durch dasselbe gebunden seyn. Sein Gelübde brechen, wider diese Zusage handeln. Dasselbe erfüllen; in der Deutschen Bibel, es bezahlen.
Anm. Im Nieders. Löfte, im Schwed. Löfte, im Dän. Lofte, bey den Krainerischen Wenden Obluba. Ehedem wurde es theils in weiterer Bedeutung von einem jeden Versprechen gebraucht.
Guot geluibde ervroewet den gouch,
Fab. der Schwäb. Dicht.
theils in engerer von einem Eide.
In glübd hab ich sie gnomen gar,
Theuerd. Kap. 91.
In einigen Gegenden, z.B. in Meißen, ist es weiblichen Geschlechtes, daher es Rabner mehrmahls in demselben gebraucht. Als ein Neutrum brauchte es kein e am Ende, wenn dieses nicht um der gelinden Aussprache des d willen nothwendig wäre. S. E. euphonicum, ingleichen Geloben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.