- Geleitseinnehmer, der
Der Geleitseinnêhmer, des -s, plur. ut nom. sing. Eine obrigkeitliche Person, welche das Geleitsgeld im Nahmen des Geleitsherren einnimmt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Geleitseinnêhmer, des -s, plur. ut nom. sing. Eine obrigkeitliche Person, welche das Geleitsgeld im Nahmen des Geleitsherren einnimmt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Einnehmer, der — Der Einnêhmer, des s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte eines andern in Empfang und Verwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die Einnehmer eine Art… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geleit, das — Das Geleit, des es, plur. die e, von dem Zeitworte leiten. 1. Überhaupt. 1) Die Begleitung, in welcher Bedeutung es noch in einigen Redensarten des gesellschaftlichen Lebens üblich ist; ohne Plural. Einem das Geleit geben, ihn begleiten. Sie… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geleit — 1) (deutsche Ant.), s. Gefolge 2); 2) in den Zeiten des Faustrechtes die Begleitung bewaffneter Männer, unter welcher bes. Kaufleute mir ihrer Waare durch fremdes Land zogen, wenn sie nicht der Gefahr ausgesetzt sein wollten, von Raubrittern od.… … Pierer's Universal-Lexikon