- Gemeinderecht, das
Das Gemeinderêcht, des -es, plur. inus. das Recht, an den Freyheiten und Vorzügen einer Dorfgemeinde Theil zu nehmen. Jemanden in das Gemeinderecht aufnehmen. Gemeinderecht haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Gemeinderêcht, des -es, plur. inus. das Recht, an den Freyheiten und Vorzügen einer Dorfgemeinde Theil zu nehmen. Jemanden in das Gemeinderecht aufnehmen. Gemeinderecht haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bundesgesetzgebung — Unter Bundesrecht wird in Bundesstaaten beziehungsweise Staatenbünden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden. Zum Bundesrecht gehört die Bundesgesetzgebung (die Bundesgesetze und deren Durchführungsbestimmungen) sowie die Rechtsprechung… … Deutsch Wikipedia
Bundesrecht — Unter Bundesrecht wird in Bundesstaaten beziehungsweise Staatenbünden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden. Zum Bundesrecht gehört die Bundesgesetzgebung (die Bundesgesetze und deren Durchführungsbestimmungen) sowie die Rechtsprechung… … Deutsch Wikipedia
Liste der Gemeinden in Vorarlberg — Das Land Vorarlberg in Österreich Diese Liste der Gemeinden in Vorarlberg umfasst alle politischen Gemeinden des österreichischen Bundeslands Vorarlberg. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Verfassungsdienst — Das Bundeskanzleramt beherbergt den Großteil des Verfassungsdienstes Der Verfassungsdienst (VD) mit Sitz in Wien ist die Sektion V des Bundeskanzleramtes Österreichs. Seine Aufgaben umfassen im Wesentlichen die anwaltliche Vertretung der… … Deutsch Wikipedia
Allgemeine Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten — Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Allgemeines Preußisches Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia
Preußisches Allgemeines Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… … Deutsch Wikipedia