- Gemeindsherr, der
Der Gemeindshêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, gewisse obrigkeitliche Personen, welche die Angelegenheiten der gesammten Bürgerschaft besorgen, und die Schlüsse des Rathes dem Volke bekannt machen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.