Gemeinherrschaft, die

Gemeinherrschaft, die

Die Gemeinhêrrschaft, plur. die -en. 1) Die Herrschaft über einem Ort, welche man mit einem oder mehrern gemeinschaftlich ausübet; ohne Plural. 2) Eine Herrschaft oder Dynastie, über welche zwey oder mehrere gemeinschaftlich zu gebiethen haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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