- Adjungiren
Adjungiren, verb. reg. act. aus dem Lat. adjungere. Jemanden einem andern adjungiren, ihn demselben zum Gehülfen in seinem Amte verordnen, gemeiniglich mit der Hoffnung der Nachfolge. S. Adjunct.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.