- Gerichtsfolge, die
Die Gerichtsfolge, plur. inus. die Verbindlichkeit der Unterthanen eines Gerichtes, demselben in nöthigen Fällen hülfliche Hand zu leisten. S. Folge.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gerichtsfolge, plur. inus. die Verbindlichkeit der Unterthanen eines Gerichtes, demselben in nöthigen Fällen hülfliche Hand zu leisten. S. Folge.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gerichtsfolge — Gerichtsfolge, soviel wie Gerichtsfronen (s.d.); auch die ehedem die Fronen verrichtende Mannschaft (z. B. die G.aufbieten) oder die Gerichtsdienerschaft; auch gleichbedeutend mit Nacheile (s.d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zentfolge, die — Die Zêntfolge, plur. inusit. die Verbindlichkeit der Unterthanen, zu Handhabung und Beschützung der Zent die nöthige Mannschaft zu stellen; die Gerichtsfolge … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Folge (3), die — 3. Die Folge, plur. die n, von dem folgenden Zeitworte folgen. 1. Der Zustand, da eine Person oder Sache auf die andere folgt, ohne Plural. 1) Der Zustand, da eine Sache immer auf die andere folget, eine Reihe. Die Folge der Töne. Die schnelle… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Pingsheim — Gemeinde Nörvenich Koordinaten … Deutsch Wikipedia
Flucht — Flucht, 1) das Verlassen eines Ortes, um einer, namentlich das Leben bedrohenden Gefahr zu entgehen; so z.B. Flucht nach Ägypten, die Entfernung der Eltern Jesu mit diesem aus Palästina nach Ägypten, s.u. Christus I. B). Auf Abbildungen dieser F … Pierer's Universal-Lexikon
Nacheile — (Sequela judicialis), Verfolgung eines flüchtigen Verbrechers, wozu nach altgermanischem Strafverfahren die Gemeinde auf ein bestimmtes Geschrei (Gerüffte) verbunden war, während man später annahm, daß alle Gerichtseingesessenen verpflichtet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Folge — Folge, 1) (Log.), Bestimmung der Gültigkeit eines Gedankens, Urtheils od. Satzes durch einen vorhergehenden (Grund). In der Form eines Satzes aufgestellt, heißt er Folgesatz, im Gegensatz zu Grundsatz, welcher den Grund enthält. Die Art der… … Pierer's Universal-Lexikon
Staatsfrohnen — (Landesfrohnen, Angariae), persönliche Leistungen, welche von den Unterthanen, als solchen, zum Besten des Staates zu leisten sind. Hierzu gehörten sonst a) die Gerichtsfolge, d.i. die Pflicht dem Gerichte zu folgen, wenn ein flüchtiger… … Pierer's Universal-Lexikon
Landfolge — war früher die Verpflichtung der Landeseinwohner gegenüber der Landesherrschaft, gemeine Dienste abzuleisten, die ohne Vorbildung ausgeführt werden können. Auch zu Kriegszwecken, zum Zweck der Landespolizei und bei allgemeiner Notlage des Landes … Deutsch Wikipedia