- Gerichtsfrau, die
Die Gerichtsfrau, plur. die -en, eine verheirathete Person weiblichen Geschlechtes, so fern ihr die Gerichtbarkeit oder das Gericht an einem Orte zustehet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gerichtsfrau, plur. die -en, eine verheirathete Person weiblichen Geschlechtes, so fern ihr die Gerichtbarkeit oder das Gericht an einem Orte zustehet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Gerichtsherrschaft, die — Die Gerichtshếrrschaft, plur. die en. 1) Die Herrschaft oder die Befugniß des Gerichtsherren, das Recht Gericht zu halten, ohne Plural; die Gerichtbarkeit. 2) Diejenige Person, welche dieses Recht besitzet; der Gerichtsherr oder die Gerichtsfrau … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gerichtsherrschaft — Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Ausdruck für das Recht eines Grundherren, Gericht zu halten. Diejenige Person, welche dieses Recht besaß, wurde Gerichtsherr oder Gerichtsfrau genannt.[1] Mit der Grundherrschaft war ursprünglich die… … Deutsch Wikipedia
Hofdienst — 1. De sick in n Hofdênst to Dode quält, kumt nich in n Himmel. – Goldschmidt, 88; Eichwald, 297; Frommann, IV, 141, 313; für Bremen: Köster, 255. Man hat auch kein Beispiel, dass sich jemand in diesem Dienst zu Tode gearbeitet hätte. Hoftage thun … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Gerichtsherr, der — Der Gerichtshêrr, des en, plur. die en, derjenige, welchem die Gerichtbarkeit eines Ortes, oder die Befugniß Recht zu sprechen, eigenthümlich zustehet; die Gerichtsherrschaft, Gerichtsobrigkeit. Die Gerichtsfrau, eine solche verheirathete Person… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart