- Gerichtsgefalle, die
Die Gerichtsgefalle, sing. inus. die Gefälle, d.i. Ertrag eines Gerichtes in Ansehung des Gerichtsherren.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gerichtsgefalle, sing. inus. die Gefälle, d.i. Ertrag eines Gerichtes in Ansehung des Gerichtsherren.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Graf [1] — Graf (lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein an der Spitze einer Grafschaft (s. d.) stehender, vom König ernannter Beamter der fränkischen und karolingischen Zeit. Der G. hatte als Stellvertreter des Königs in seinem Gau die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon