- Gerichtszwängig
* Gerichtszwängig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Gerichtszwängig, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.