Geringhaltung, die

Geringhaltung, die

Die Geringhaltung, plur. inus. welches aus der R.A. geringe halten gebildet, aber nicht so üblich ist als Geringschätzung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schadensminderung — Die Schadensminderungspflicht (richtiger: Schadensminderungsobliegenheit) bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens… …   Deutsch Wikipedia

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