- Gesammtbelehnung, die
Die Gesammtbelehnung, oder Sammtbelehnung, plur. die -en, diejenige Belehnung, wo mehrere mit einem und eben demselben Dinge gemeinschaftlich belehnet werden; die Mitbelehnung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Gesammtbelehnung, oder Sammtbelehnung, plur. die -en, diejenige Belehnung, wo mehrere mit einem und eben demselben Dinge gemeinschaftlich belehnet werden; die Mitbelehnung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon