Gesammtlehen, das

Gesammtlehen, das

Das Gesammtlehen, oder Sammtlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches mehrern, oder einem ganzen Geschlechte gemeinschaftlich gehöret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gesammtlehen — (Feudum commune), das Mehreren gereichte Lehen einer Sache (vgl. Lehn). Gesammtes Reichslehen, sonst Lehn, welche zwei Reichsständen gemeinschaftlich zustanden …   Pierer's Universal-Lexikon

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