Gesammtrath, der

Gesammtrath, der

Der Gesammtrath, oder Sammtrath, des -es, plur. die -räthe, ein Raths-Collegium, welches von mehrern gemeinschaftlich ernannt wird; ingleichen ein einzelnes Mitglied eines solchen Collegii.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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