Gesammtstimme, die

Gesammtstimme, die

Die Gesammtstimme, oder Sammtstimme, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, eine Stimme auf den Reichs- und Kreistagen, woran mehrere gemeinschaftlichen Antheil haben; Votum curiatum. So haben auf dem Reichstage zu Regensburg die gefürsteten Prälaten nach ihren zwey Classen oder Bänken zwey, die vier Grafen-Collegia aber vier Gesammtstimmen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [1] — Reuß, Complex von zwei souveränen Fürstenthümern in Deutschland, zum Deutschen Bunde gehörig; besteht aus zwei abgesonderten Stücken u. zerfällt in die Länder der älteren u. jüngeren Linie. Die Besitzungen der älteren Linie liegen in drei von… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Curiatstimme — Curiatstimme, 1) die Gesammtstimme, mit der sonst die Prälaten, die deren 2, u. die Grafen, die deren 4 hatten, auf dem Reichstage in Gemeinschaft stimmten; 2) jetzt die Gesammtstimmen einiger kleiner Staaten Deutschlands bei der engeren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ottingen [1] — Ottingen, 1) seit 1806 mediatisirte Reichsgrafschaft; 18 QM., 64,000 Ew.; theilt sich in Ö. Spielberg u.ö. Wallerstein. Es gehören A) der Linie Ö. Spielberg: die Herrschaftsgerichte Ö. u. Mönchsroth (4 QM. mit 15,000 Ew.) unter baierischer Hoheit …   Pierer's Universal-Lexikon

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