- Geschäftträger, der
Der Geschäftträger, des -s, plur. ut nom. sing. ein gutes, aber am meisten im Oberdeutschen bekanntes Wort, jemanden zu bezeichnen, der eines andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte träget, d.i. verwaltet; Franz. Chargé d'affaires, auch Geschäftsführer.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.