- Geschlechtswapen, das
Das Geschlêchtswapen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Wapen, welches einem ganzen Geschlechte eigenthümlich ist, oder welches jemand vermöge seines Geschlechtes führet; im Gegensatze des Standeswapens, Gnadenwapens, Heirathswapens und so ferner.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.