- Geschworne, der
Der Geschworne, des -n, plur. die -n, S. Schwören.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Geschworne, des -n, plur. die -n, S. Schwören.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Geschworne — Geschworne, Personen, die zu einer Verrichtung eidlich verpflichtet worden sind; so im ehemaligen Zunftwesen Meister, die zur Beaufsichtigung oder Vertretung gewisser Zunftinteressen verpflichtet waren, daher soviel wie Zunftvorsteher (vgl.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geschworne — Geschworne, 1) die bei der Jury über die Thatfragen zu entscheiden haben (s. Schwurgericht); 2) in alten Gemeindeverfassungen zwischen dem Vorstand (Graf, Vogt, Schultheiß u.s.w.) und der Versammlung der Gemeindegenossen ein hervorragendes… … Herders Conversations-Lexikon
Geschworne — Geschworne, 1) Personen, welche zu einem Geschäft durch einen Eid verpflichtet sind; daher 2) bei Zünften die beeidigten Vorsteher der Zunft; 3) bei dem Geschworengericht die Mitglieder des Collegiums von Bürgern, welche über Schuld od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Schiefergeschworne, der — Der Schiefergeschworne, des n, plur. die n, beeidigte Bergbediente, welche gewisse Zechen in ihrer Aufsicht haben, und auch Schauherren, Sinkler und Geschworne schlechthin genannt werden. Der Nahme Schiefergeschworne scheinet nur in den Gegenden… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Umgänger, der — Der Úmgänger, des s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten auf dem Lande, geschworne Personen, welche die Gränzen und Marksteine umgehen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten als Richter entscheiden; an andern Orten Untergänger … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geschworene — Ge|schwo|re|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Laienrichter(in) des Schwurgerichts [→ schwören] * * * Ge|schwo|re|ne , die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österr. amtl. auch:) Geschworne, die/eine Geschworne;… … Universal-Lexikon
Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ergänzungsrichter — Ergänzungsrichter, Richterpersonen, die bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den Fall der Verhinderung eines Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerichtsgebäude — (hierzu Tafel »Gerichtsgebäude I und II«). Während in ältesten Zeiten unter freiem Himmel Gericht gehalten zu werden pflegte, besaßen bereits die Kulturvölker des Altertums, insbesondere Rom in seinen Basiliken (s. Basilika u. Rom), eine Art von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geschworener — Vereidigter; Laienrichter; Schöffe * * * Ge|schwo|re|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Laienrichter(in) des Schwurgerichts [→ schwören] * * * Ge|schwo|re|ner, der Geschworene/ein Geschworener; des/eines Geschworenen, die Geschworen … Universal-Lexikon