Gesellschaftsrechnung, die

Gesellschaftsrechnung, die

Die Gesêllschaftsrêchnung, plur. inus. in der Rechenkunst, eine Rechnungsart, welche einen gegebenen Gewinst unter die Glieder der Gesellschaft nach dem Verhältnisse ihrer Einlage theilen lehret; die Gesellschaftsregel, Regula Societatis.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Berechnung, was von einem, in gesellschaftlicher Verbindung erlangten Vortheil od. erlittenen Verlust, od. von einer gemeinschaftlichen Leistung, auf eines jeden Gesellschaftsgliedes Theil, je nach seinem Beitrage, seiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — (Repartitionss oder Verteilungsrechnung), das Verfahren zur Verteilung einer gegebenen Größe S nach gegebenen Verhältnissen. Sind a, b, c... die gegebenen Verhältniszahlen, aus denen man einen etwa vorhandenen gemeinsamen Faktor zweckmäßigerweise …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, eine Rechnung zur Eintheilung einer Zahl nach bestimmten gegebenen Verhältnissen, so z.B. zur Vertheilung eines in einem Gesellschaftsunternehmen gemachten Gewinnes auf die einzelnen Unternehmer nach der Größe des Beitrags… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Mischungsregel — Mischungsregel, eine spezielle Anwendung der Gesellschaftsrechnung, die zur Berechnung der Eigenschaften von Mischungen aus denen ihrer Komponenten dann anwendbar ist, wenn die betreffende Eigenschaft der Komponente durch die Anwesenheit der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Theilung — Theilung, 1) die Zerlegung eines Ganzen in die einzelnen Theile, woraus es besteht od. zusammengesetzt ist; 2) T. der Sylben, s.u. Sylbe; 3) (Deichw.), so v.w. Deichpfand, s.u. Deich; 4) T. der Intervallen (Mus.), s.u. Verhältniß der Intervallen; …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Additive Eigenschaften — Additive Eigenschaften. Die Beträge gewisser physikalischer Eigenschaften von physikalischen Gemischen oder chemischen Verbindungen lassen sich aus denen der Komponenten und aus ihrem Mengenverhältnis nach der sogenannten Gesellschaftsrechnung… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Rechenkunst — Rechenkunst, die Kunst, durch Behandlung gegebener Größen nach bestimmten Regeln, welche die Arithmetik lehrt, eine unbekannte Größe zu finden. Zu der für das gewöhnliche bürgerliche Leben erforderlichen R. gehören hauptsächlich die 4 Species,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Repartieren — (lat.), verhältnismäßig verteilen; Repartitiōn, solche Verteilung; Repartitionsrechnung, s.v.w. Gesellschaftsrechnung; Repartitionssteuern, im Gegensatz zu den Quotitätssteuern (s. Quotität) diejenigen direkten Steuern, welche eine im voraus… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Repartiren — Repartiren, eine Summe od. eine Menge Gegenstände auf verschiedene Personen od. Posten nach gleichmäßigem Verhältnisse vertheilen. Daher Repartition, die Vertheilung; Repartitionsrechnung, so v.w. Gesellschaftsrechnung …   Pierer's Universal-Lexikon

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