Gespilde, das

Gespilde, das

Das Gespilde, des -s, plur. car. an einigen Orten, besonders Niedersachsens, das Näherrecht, doch nur in solchen Fällen, wenn das Stück, welches veräußert werden soll, mit einem andern ehedem ein Ganzes ausgemacht hat, da denn der Besitzer des letztern das Gespilde oder Näherrecht hat; an einigen Orten auch das Gespelde. Es stammet von spalten, theilen, her, welches ehedem irregulär war, und im Imperf. spilte, im Nieders. aber spilde hatte; daher dieser Ausdruck auch nur von getheilten Gütern, welche ehedem ein Ganzes ausmachten, gebraucht wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Gespelde, das — Das Gespêlde, S. Gespilde …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gespilderecht — (Retractus ex jure congrui), das Näherrecht, welches dem Besitzer des einen Theiles einer getheilten Sache in Ansehung des im Besitz eines Anderen gewesenen u. nun von demselben an einen Dritten verkauften anderen Theiles zusteht. Nach der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gespild — Gespilt geht dem freundrecht vor. – Statuten der herzogl. sächsischen Residenzstadt Koburg (Koburg 1818), S. 114; Graf, 103, 232. Es war bei unsern Vorfahren Grundsatz, jedes Gut so lange als möglich ungetheilt in derselben Familie im Mannsstamme …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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