Näherrecht, das

Näherrecht, das

Das Näherrêcht, des -es, plur. inus. das Recht, nach welchem jemand bey dem Verkaufe einer Sache ein näheres Recht auf dieselbe hat, als ein anderer, d.i. sie für eben den Preis, welchen ein anderer gebothen hat, mit dessen Ausschließung kaufen, und wenn sie schon verkauft worden, zurück nehmen kann; der Vorkauf, der Näherkauf, der Einstand, das Einstandsrecht, im Oberdeutschen auch die Nähergeltung, das Nähergeltungsrecht, der Kaufzug, der Abtrieb, das Abtriebsrecht, das Vorgeld, das Zugrecht, die Lösung, das Gespilde. S. diese Wörter; Lat. Jus Retractus.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht — Näherrecht,   Zugrecht, Retrạktrecht, aus der mittelalterlichen Gebundenheit des Bodens entstandenes, bis ins 19. Jahrhundert geübtes Recht, gegen Erstattung von Kaufpreis und Aufwendungen verkauften Grundbesitz (auch Grunddienstbarkeiten,… …   Universal-Lexikon

  • Gespilde, das — Das Gespilde, des s, plur. car. an einigen Orten, besonders Niedersachsens, das Näherrecht, doch nur in solchen Fällen, wenn das Stück, welches veräußert werden soll, mit einem andern ehedem ein Ganzes ausgemacht hat, da denn der Besitzer des… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zugrecht, das — Das Zugrêcht, des es, plur. inusit. ein nur in den Rechten einiger, besonders Oberdeutschen Gegenden übliches Wort. 1. Das Recht, Abzug oder Abschoß zu fordern, das Abzugsrecht, S. dieses. 2. Das Einstandsrecht, oder Näherrecht, S. diese Wörter.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachbarrecht, das — Das Nachbarrêcht, des es, plur. die e. 1) Ein Recht, welches jemanden in Ansehung seines Nachbars und dessen Eigenthumes zuständig ist. Z.B. daß, wenn jemand sein Haus verkaufen will, der Nachbar das Näherrecht oder den Vorkauf hat. 2) Das Recht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Freundrecht, das — * Das Freundrecht, des es, plur. die e, das Recht des Freundes, d.i. des Verwandten; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort. Kauf du meinen Acker denn du hast das nächste Freundrecht dazu, Jer. 32, 7; das Näherrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorgeld, das — Das Vorgêld, des es, plur. car. auch nur an einigen Orten, ein Nahme, welchen daselbst das Einstandsrecht oder Näherrecht führet. Geld ist in dieser Zusammensetzung nicht pecunia, sondern so viel als Geltung, indem dieses Recht an andern Orten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorkauf, der — Der Vorkauf, des es, plur. die käufe. 1. Die Handlung des Vorkaufens, d.i. da man eine Waare eher als andere kaufet; ohne Plural. Den Höken den Vorkauf der zu Markte kommenden Waaren verbiethen. 2. Das Recht, nach welchem man bey dem Verkaufe… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ungetheiltes — Das Ungetheilte zieht das Getheilte. – Graf, 104, 230. Um die für nachtheilig gehaltene Zerstückelung liegender Güter möglichst zu verhüten, hatte man dem Hauptgut ein Näherrecht für Rückerwerb des abgezweigten Theils verliehen, sobald die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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